Vollmachten erteilen
Sobald eine Person ins Leben einer anderen Person eingreift, braucht es dazu Kompetenzen. Einige dieser Kompetenzen lassen sich durch ein selbstbewusstes Auftreten quasi simulieren, andere erhält man als Ehegatte von Gesetzes wegen. Bei vielen wichtigen Dingen ist jedoch eine klare Dokumentation der Bevollmächtigung notwendig. Ohne schriftliche Vollmacht geht zum Beispiel bei Bankangelegenheiten gar nichts.
Wenn notwendig, kann eine solche Vollmacht gerichtlich erwirkt werden. Das administrative Verfahren hierzu ist jedoch aufwendig. Wer darauf angewiesen ist, dass sich andere Menschen um ihn/sie bemühen, sollte diesen Helfern die Arbeit nicht dadurch erschweren, dass sie sich mit unproduktiven Dingen beschäftigen müssen. Stattdessen sollte durch die frühzeitige Erteilung einer passenden Vollmacht sichergestellt werden, dass im Notfall der notwendige Zugang zu Konten oder das Verhandeln mit den wesentlichen Vertragspartnern (Versicherungen, Vermietern, etc.) gewährleistet ist.
Eine solche Vollmacht kann
- bei Banken für einzelne Konten oder ganze Kontenverbindungen als Einzelvollmacht oder Vollmacht zu Zweien gestaltet werden.
- auf einzelne Geschäftsbereiche (Versicherungen, Miete, etc.) beschränkt ausgegeben werden.
- als Generalvollmacht auf Wunsch zeitlich beschränkt oder über den Tod hinaus vergeben werden.
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