Unfallversicherung
In Deutschland werden im Bereich Haushalt und Freizeit jährlich weit über 5 Millionen Unfälle mit Verletzten gemeldet.
Ältere Menschen sind dabei besonders gefährdet, weil sie einerseits auf überraschend eintretende Ereignisse langsamer und unflexibler reagieren und andererseits den wirkenden Kräften weniger Gegenkraft und Elastizität entgegensetzen können.
Natürlich steht bei älteren Menschen - aber längst nicht nur dort - die Prävention im Vordergrund: Gefahren voraussehen, Risiken meiden. Trotz aller Vorsicht lassen sich aber Unfälle nicht ganz ausschließen. Geschieht doch ein Unfall, so sichert die Krankenversicherung die Heilungskosten ab, während die Unfallversicherung erst zahlt, wenn langfristige Schäden zurück bleiben. Denn die Absicherung einer unfallbedingten Invalidität ist Kern der privaten Unfallversicherung.
Unter Invalidität versteht man eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit. Die private Unfallversicherung zahlt, wenn
- eine solche Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt,
- ein Arzt sie spätestens nach drei weiteren Monaten feststellt,
- und der Versicherte seinen Anspruch spätestens 15 Monate nach dem Unfall gegenüber der Versicherung geltend macht.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität und der vorher vereinbarten Versicherungssumme. Der Grad der Invalidität wird dabei nach der so genannten Gliedertaxe bestimmt. Daneben kann es – je nach Vertrag – zur Zahlung einer Übergangsleistung kommen.
Voraussetzung ist, dass
- seit dem Unfall sechs Monate vergangen sind,
- weiterhin eine unfallbedingte Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von mehr als 50 Prozent besteht,
- diese Beeinträchtigung bis dahin ununterbrochen bestanden hat.
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