Seite drucken
Seite drucken
Seite drucken
PDF von dieser Seite erstellen

Treuhandkonto

Geld für die eigene Bestattung können Sie ebenso auf einem zweckgebundenen Treuhand-Konto festlegen. Eine Treuhand-Gesellschaft legt das Geld vertraglich geregelt bestverzinslich und zu dem angegebenen Zweck an. Tritt der vereinbarte Moment zur Vermögensauszahlung ein, zahlt die Treuhand-Gesellschaft den Betrag zuzüglich der angefallenen Zinsen unverzüglich an den vereinbarten Berechtigten aus. Bei Ihrem festgelegten Bestattungsvermögen regelt die Vorlage der Sterbeurkunde die Auszahlung des Geldes an das Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.

Es gibt Treuhand-Gesellschaften für alle möglichen Zielgruppen und Belange. Doch alle Treuhand-Konten unterliegen gesetzlich vorgeschrieben strengen Kontrollen. Viele deutsche Bestatter arbeiten mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG zusammen, die sich auf die Thematik der Bestattungsorganisation konzentriert hat und vom Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. und dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. gegründet wurde.

Der gewünschte Betrag kann in der Regel entweder über den Bestatter oder aber direkt auf das Treuhand-Konto eingezahlt werden. Soll ein Treuhand-Konto aus irgendwelchen Gründen vorzeitig, d.h. noch zu eigenen Lebzeiten, aufgelöst werden, kann es regulär gekündigt werden. Die Auszahlung des festgelegten Betrages erfolgt allerdings in der Regel über den Umweg des betroffenen Bestattungsunternehmens.


  Kommentierte Links zum Thema

weiter zurück zur vorhergehenden Seite