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Steuerliche Aspekte

Steuerlich unterscheidet sich der Vorgang Schenken vom Erben lediglich in einem Punkt: Das Erben ist ein einmaliger Vorgang, während Schenkungen wiederkehrend sind und bei der steuerlichen Beurteilung Perioden betrachtet werden.

Bei der Schenkung kommt deshalb dieselbe Steuertabelle zum Einsatz wie bei der Erbschaftssteuer. Auch bei der Schenkungssteuer gilt also das Prinzip der doppelten Progression: Je weniger der Beschenkte mit dem Schenker verwandt ist und je höher die Schenkungssumme ist, desto höher der Steuerbetrag.

Bei der Berechnung der Schenkungssteuer wird – anders als bei der Erbschaftssteuer – nicht nur der einzelne Vorgang betrachtet, sondern die Schenkungssumme innerhalb einer Periode von 10 Jahren. Diese Summe, nicht die einzelne Schenkung, ist maßgebend für die Berechnung des Steuermaßes und des Freibetrages.

In unserem TIPP finden Sie die aktuell gültige Steuertabelle sowie ein Beispiel für die Anwendung der Zehnjahresregelung.


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