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Sicherung des letzten Willens

Mit einem Testament hat es ein Erblasser in der Hand, die Verteilung seines Erbes entsprechend seinen Vorstellungen zu steuern. Zumindest in der Theorie, denn in den seltensten Fällen ist die tatsächliche Erbteilung unumstritten. Dies hängt nicht zuletzt am Umstand, dass die Erbmasse in den wenigsten Fällen nur aus Bargeld und Bankguthaben besteht, welche sich absolut unproblematisch aufteilen lassen.

Ist nur ein Alleinerbe / eine Alleinerbin vorhanden, ist die Sache unproblematisch. In allen anderen Fällen muss eine verantwortliche Stelle sich darum bemühen, dass das Erbe entweder im Sinne des Gesetzes, des letzten Willens oder bei Einigkeit der Erben nach deren Vorstellungen verteilt wird.

Als Erblasser haben sie die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Sie erhalten damit die Möglichkeit, Einfluss auf das Verteilungsprozedere zu nehmen.

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