Rechtliche Rahmenbedingungen
Wer ein Ehrenamt übernehmen möchte, muss darauf achten, dass er gegen Unfälle und Schäden versichert ist, die während seiner Tätigkeit vorkommen können. Öffentliche Ehrenämter, z.B. in der Kirche, der Wohlfahrtspflege oder im Sport sind fast immer durch den Träger versichert. Aber auch Tätigkeiten für kleine, selbstständige Initiativen, Gruppen und Projekte müssen abgesichert sein.
Neben der Versicherung sollten Sie auch den Rahmen der Tätigkeit abklären. Wie bei einem Arbeitsvertrag sollten Sie die Aufgaben, Anfang und Ende einer Tätigkeit sowie den Umfang und die Einsatzzeiten schriftlich mit der Organisation regeln. Je größer und angesehener die Einrichtung ist, für die Sie tätig werden wollen, desto klarer sind meist die Felder abgesteckt.
Ehrenamtlich Tätige arbeiten, wie der Name schon sagt, für die "Ehre", erhalten also für ihre Arbeit kein Geld. Manche Ehrenämter können aber mit einer Aufwandsentschädigung verknüpft sein, zum Teil sogar im Sinne des Einkommenssteuerrechtes steuerfrei (bis 2100 Euro jährlich, § 3 Nr. 26 EStG). Voraussetzung hierfür ist immer, dass es sich um eine Nebentätigkeit in begrenztem Rahmen handelt.
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