Kündigung von Verträgen
Im Laufe der Jahre sammeln sich die verschiedensten Verträge an, die von den vertretungsberechtigten Angehörigen des Verstorbenen gekündigt werden sollten. Um unnötige Zahlungen zu vermeiden und um nicht langwierige Geldrückanforderungs-Anträge stellen zu müssen, müssen Sie möglichst bald aktiv werden. Mit Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde tritt in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht ein.
Hinweis: Nehmen Sie sich in Acht vor Betrügern, die aufgrund der Todesanzeige, Lieferungen oder Nachnahmesendungen zuschicken. Bei Zweifel verweigern Sie die Annahme. Wenn Sie nicht sicher sind, ob der Verstorbene die Ware tatsächlich bestellt hat beziehungsweise den Vertrag geschlossen hat, können Sie den Bestellschein anfordern.
Richtig handeln im Trauerfall
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