Haushaltsauflösung
Nach dem Tod eines alleinstehenden Menschen steht eine Haushaltsauflösung an.
Sie fällt den Angehörigen meist besonders schwer. Bei der Räumung der Wohnung werden alte Erinnerungen wach und die Trauer wird durch das Ansehen alter Fotos und das Wegtragen der persönlichen Gegenstände sehr intensiv. Es ist gut, wenn zu Lebzeiten der Haushalt schon übersichtlich geordnet wurde und viele Dinge bereits verschenkt wurden. Auch wenn im Testament oder in einem Erbvertrag verfügt wurde, wer was bekommen soll, macht das die Räumung für die Hinterbliebenen leichter.
Angehörige müssen beachten, dass eine Haushaltsauflösung erst erfolgen darf, wenn der Nachlass geklärt ist. Ist dieser Punkt erreicht, kann man die Haushaltsauflösung entweder selbst durchführen oder ein spezialisiertes Unternehmen beauftragen. Letztere benötigen zur Durchführung eine Einwilligung und Vollmacht der Erben.
Von der Kunst Abschied zu nehmen
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