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Grundsicherung

Die Grundsicherung ist eine gesetzliche Sozialleistung, die seit dem 1. Januar 2003 besteht und im Sozialgesetzbuch XII definiert ist. Sie soll gewährleisten, dass alte oder von Erwerbsminderung betroffene Menschen mit einem zu geringen eigenen Einkommen und fehlendem Vermögen dennoch den Grundbedarf ihres Lebens decken können. Damit ist sie ein wesentliches Instrument, um Altersarmut zu begrenzen.

Nicht jeder, der eine geringe Rente bezieht, hat Anspruch auf die Leistung einer Grundsicherung. Wer seine Ansprüche prüfen lassen möchte, muss einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen. Daraufhin wird die individuelle Situation begutachtet und ausgewertet. Das Ergebnis wird dem Antragsteller in einem schriftlichen Bescheid zugestellt.

Die Leistungen der Grundsicherung werden bedarfsorientiert zusammengesetzt. Zu einem im SGB XII festgelegten Regelsatz können folgende Leistungen hinzukommen:

  • Aufwendungen für den Wohnraum, inkl. Heizkosten
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Leistungen bei nachgewiesenem Mehrbedarf (z.B. bei Schwerbehinderung)

 

 

Altersarmut vermeiden, Tipp

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

 


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