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Grundprinzip neue Altersvorsorge

Altersvorsorge ist und bleibt Altersvorsorge und dient einzig und alleine dem Zwecke der Bestreitung des Lebensunterhaltes während des Ruhestandes. Entsprechend bedeutet Altersvorsorge im Sinne des Gesetzes immer Rente. Kapital welches irgendwann einmal in die Kategorie Altersvorsorge fällt, kann in der Folge nie mehr vererbt, verschenkt, veräußert, verpfändet oder kapitalisiert werden (zumindest in der Theorie). Lesen Sie hierzu die Ausführungen zum Dreischichtenmodell.

Vom Staat wird in Zukunft nur noch die gesetzlich definierte Altersvorsorge gefördert. Bisherige Privilegien von Produkten, etwa von Lebensversicherungen, sind systemfremd und fallen deshalb weg.

Neben systematischen Änderungen führt das neue Alterseinkünftegesetz auch zu einer deutlich stärkeren Gewichtung der Eigenverantwortung. Dabei wird die Eigenvorsorge durch Zuschüsse und  steuerliche Anreize gefördert.

Obwohl diese Reformen im Grundsatz dazu dienen, die Altersvorsorge der Bundesbürger nachhaltig auf solide Beine zu stellen, dürften sie im Endeffekt dazu führen, dass die Mehrheit mit einer tieferen Grundabsicherung zu rechnen haben, weil die notwendige Eigenvorsorge – besonders von Menschen mit einem tieferen Einkommen – nicht genügend gewichtet wird. Trotzdem waren die Maßnahmen notwendig, weil ansonsten das System mangels Beitragszahler eher früher als später kollabiert wäre.

 

 

Leitfaden Altersvorsorge - Richtig vorsorgen und dabei sparen

Altersvorsorge von A-Z

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

 

 


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