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Gesetzliche Pflegeversicherung (PV)

Pflegebedürftigkeit kann für die Betroffenen und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen bedeuten. Die traditionelle häusliche Pflege durch die Familie – nach wie vor der weitaus größte Pflegedienst der Nation – stößt durch veränderte Strukturen (immer mehr Kleinfamilien und Einpersonenhaushalte) zunehmend an seine Grenzen.

Um den veränderten Rahmenbedingungen und der weiterhin wachsenden Zahl der Pflegebedürftigen gerecht zu werden, wurde 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung als 5. Säule des Sozialversicherungssystems eingeführt.

Die Pflegeversicherung (PV) ist eine umlagefinanzierte Pflichtversicherung. Sie trägt bei nachgewiesenem, erheblich erhöhtem Bedarf an pflegerischer und an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten Dauer einen Kostenanteil der häuslichen oder stationären Pflege.

 

Pflegefall - Was tun?

 

 


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