Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Wenn Sie vor Ihrem Ruhestand gesetzlich kranken- und pflegeversichert waren, erhalten Sie auch nach dem Eintritt ins Rentenalter bis auf das Krankengeld die gewohnten Leistungen. Allerdings müssen inzwischen auch Rentner hierfür Beiträge leisten. Um die Überweisung müssen Sie sich allerdings nicht kümmern, das übernimmt Ihr Rentenversicherungsträger für Sie.
Auch als Rentner ist grundsätzlich eine Familienversicherung möglich, allerdings nur wenn kein eigener Rentenanspruch besteht oder die so genannte Vorversicherungszeit für eine Pflichtversicherung in die Krankenversicherung der Rentner nicht erfüllt ist. Unabdingbare Voraussetzung ist weiter, dass das persönliche monatliche Gesamteinkommen 350 EUR (bzw. 400 EUR bei einem Minijob) nicht übersteigt.
Auch bei Rentnern besteht die Möglichkeit, durch einen Wechsel der Kasse die Höhe der Beiträge und der Leistungen aktiv zu beeinflussen. Ein Wechsel ist – unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand – jederzeit möglich. Allerdings besteht nach dem Wechsel eine 18-monatige Bindung an die neue Kasse. Erhöht die Kasse innerhalb dieser Zeit jedoch die Prämie, erhalten Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht bis zum Folgemonat des Inkrafttretens der Änderung.
Sandra Maischberger auf der Suche nach der Zwei-Klassen-Medizin
Unsere CHECKLISTE zeigt Ihnen, was vor dem Eintritt ins Rentenalter bzw. dem Bezug von Rentenleistungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung beachtet werden muss.
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