Den Tod anzeigen
Verstirbt der Kranke im Hospital, Hospiz oder Altenheim ist die Einrichtung als öffentlicher Träger dazu verpflichtet, dem zuständigen Standesamt sofort, jedoch spätestens am folgenden Werktag, den Sterbefall anzuzeigen. Stirbt der Mensch außerhalb einer Einrichtung, ist der nächste Angehörige verpflichtet, die ersten Schritte einzuleiten. Dazu gehört beispielsweise, dass der Arzt verständigt und der Tod bei allen relevanten Behörden und Institutionen angezeigt wird.
Es ist echt bitter - Todesanzeigen
Richtiges Verhalten im Trauerfall
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