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Dauerverpflichtungen

Kümmern Sie sich zuerst um alle Verpflichtungen, die finanziell per Dauerauftrag oder mit Einzugsermächtigung geregelt sind. Je früher Sie diese Dinge regeln, desto besser. Es ist mühselig, schon geleistete Beträge zurückerstattet zu bekommen.

Diese Verträge können Sie nur kündigen, wenn Sie dazu bevollmächtigt sind. Das kann eine zu Lebzeiten verfasste schriftliche Vollmacht über den Tod hinaus sein und/oder Sie weisen sich als nächster Angehöriger und Erbe aus und können eine Kopie der Sterbeurkunde vorlegen. Dauerverpflichtungen können sein:


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