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Bestattungsvorsorge-Vertrag bei einem Bestattungsunternehmen

Bei manchen Bestattungsunternehmen kann man einen sogenannten Bestattungsvorsorge-Vertrag abschließen. Dieser Vertrag listet konkret vereinbarte Wünsche, z.B. für einen bestimmten Sarg, Blumenschmuck, die im Vorfeld ausgewählte Grabstätte, etc., und die dadurch entstehenden Kosten für denjenigen, der diese Dinge für seine Bestattung in Auftrag gibt.

Alle vereinbarten Posten können im Voraus bezahlt werden – davon raten Verbraucherschutzorganisationen allerdings meist ab, da Quittungen im Laufe der Jahre leicht verloren gehen können. Stattdessen kann der fällige Betrag auch auf einem Sparkonto mit entsprechendem Sperrvermerk angelegt werden. Letztgenannte Möglichkeit hat den Vorteil, dass das Geld bis zum Eintritt des Todes verzinst und zweckgebunden angelegt ist.

Wer befürchtet, dass Erben die eigenen Bestattungswünsche übergehen und im Nachhinein die Vereinbarungen mit dem Bestatter zugunsten einer kostengünstigeren Bestattung verändern könnten, kann dem Bestatter seines Vertrauens eine Vollmacht über das eingerichtete Sperrkonto ausstellen. Die Bank ist dann verpflichtet, den festgelegten Betrag im Todesfall direkt dem Bestatter zur Verfügung zu stellen.


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