Betreuungsbedarf
Da Fähigkeiten und Bedürfnisse sich häufig schleichend ändern, geschieht es oft, dass ältere Menschen ihre Situation falsch einschätzen und den eigenen Hilfebedarf nicht sehen. Viele Senioren möchten ihrer Familie auch nicht zur Last fallen und gehen soweit, bei Besuchen der Kinder die Fassade des selbstständigen und rüstigen Seniors aufrechtzuerhalten, obwohl der Alltag schon große Mühe bereitet. Das kann Unterversorgung, Unfallgefahr und Vereinsamung zur Folge haben.
Grundsätzlich gilt: Betreuung muss da ansetzen, wo Bedarf besteht oder absehbar ist und soll vermeiden, dass alte Menschen unzureichend versorgt sind. Wird ein Mensch auf Grund seines Gesundheitszustandes und/oder eines fehlenden sozialen Umfelds besonders schutzbedürftig, kann das Leben des Betroffenen auch gesetzlich organisiert werden. Dafür sorgt das zum 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz (BGB, § 1896ff).
Der liebevolle und interessierte Umgang mit bedürftigen Senioren sollte bei jeder Art der Hilfe groß geschrieben werden. Es gilt, eine Lebenssituation zu schaffen, die auf Vertrauen basiert und alle Betreuungsvarianten, von der Einkaufshilfe bis zur Komplettpflege, möglich macht - und das zum richtigen Zeitpunkt. Nur so kann man zu einer Lösung kommen, die für den Betroffenen spürbar zu Erleichterung und mehr Sicherheit führt.
Frau Vogel - ein ganz leichter Pflegefall
Ins Heim oder daheim
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