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Aktiv vererben

Der Gesetzgeber hat im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sichergestellt, dass niemand ohne Erben stirbt. Dabei geht das BGB vom Familienrecht aus. Niemand ist also gezwungen, sein Erbe individuell zu regeln. Die Erbteilung an sich geht auch ohne das eigene Zutun in geordneten Bahnen vor sich.

Trotzdem sind nicht nur jene gut beraten, das eigene Erbe umsichtig zu regeln, welche die Richtung dieser Bahnen mitbestimmen wollen, sondern auch Menschen, die ihren Hinterbliebenen unnötige Aufregung und Ärger ersparen wollen. Gerade wer seine Familie liebt, kann durch frühzeitiges Regeln und Kommunizieren verhindern, dass sich die Familienmitglieder postum in die Haare geraten.

Unabdingbar ist eine Regelung in jenen Fällen, in denen das vorhandene Alterskapital beiden Lebenspartnern zur Bestreitung des Lebensunterhaltes dient. Wer hier den Zeitpunkt der Regelung des Nachlasses verpasst, riskiert unter Umständen das wirtschaftliche Elend seines Lebensgefährten.

Zusammengefasst: wer sein Haus geordnet übergeben will, muss handeln - und zwar rasch. Am besten jetzt, weil "morgen" eventuell ein Tag zu spät ist.

 

Vorsorge für den Erbfall

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